ࡱ> Y NbjbjWW ==]4444444HHHH8\Hgk(<<<,k.k.k.k.k.k.k$lnRk4"Rkf44<<fff`4<4<,kHH4444,kf>f,k44,k<$]*HHpe~,k gesetz 49/1960 vom juli, ber wohnungseigentum, gendert durch gesetz 8/1999, vom 6. april AUFSTELLUNG VON GRNDEN Die lange Periode der Gltigkeit des Gesetzes 49/1960, vom 21. Juli, ber horizontales Eigentum hat einen groen Nutzen in sehr verschiedenartigen Gebieten gezeigt: in der Regulierung der Beziehungen der Mitbesitzer und in der Entwicklung der Konstruktion . Sowohl das Gesetz 2/1998, vom 23. Februar, wie das Gesetz 3/1990, vom 21. Juni bedeuteten einen groen Fortschritt in der Annhrung zur sozialen Wirklichkeit. Aber, im Laufe der Zeit, sind neue Ziele im Gebiet der Regulierung der Horizontalen Eigentmerschaft entstanden. Heut zu Tage wird gedacht, da die Regel der Einstimmigkeit in rigorosem berschu die Realisierung bestimmter Ausfhrungen blockiert, die fr die Gemeinde von Eigentmern zweckmig sind, und auch aus kologischen Grnden oder anderer Natur fr den Rest des Kollektives. Zu diesem Zweck sollte das Regime der Mehrheiten fr die Einsetzung bestimmter Dienste flexibel gemacht werden (Pfrtnerlogen, Fahrsthle, Aufhebung von architektonischen Hindernissen, die die Beweglichkeit von Leuten mit Krperbehinderungen hindern, Telekommunikation-Dienste, Verwendung solarer Energie, und so weiter). Noch eine von den groen Forderungen der Gesellschaft sollten erreichen, da die Gemeinden von Eigentmern rechtmig bekommen kann, dass, was die Mitbesitzer ihnen schulden, was durch eine Mehrheit von Manahmen gesucht wird: Schaffung eines Reserve fonds, ffentlichkeit der Betrge, die von den Eigentmern geschuldet werden, wirkliche Betroffenheit des Eigentums, solidarische Verantwortung vom berbringer, der die Besitz-nderung nicht kommuniziert, Mglichkeit zu handeln aufgrund der Abmachungen, die in der Versammlung von Eigentmern formalisiert werden, Einsetzung von einem schnellen und wirksamen gerichtlichen Verfahren fr die Zahlung der Schulden fr die Gemeinde, und so weiter.. Das gegenwrtige Gesetz reguliert auch die Aufzeichnungen der Versammlungen, Funktionen der Gemeinde, insbesondere vom Verwalter, der fhig sein wird, irgendein Mitbesitzer zu sein, oder jemand mit gengenden professionellen Qualifikationen, rgime von Einberufungen, Ausbung der Abstimmungen, Zurcktritt des Prsidenten und andere zahlreiche Sachen, die die tgliche Wirklichkeit des Lebens in Gemeinde erleichtert haben, die ungengend reguliert waren. Damit gewinnt das Gesetz des Horizontalen Eigentums nicht nur an Biegsamkeit und Dynamismus, sondern auch an Effektivitt, und es passt sich den neuen gesellschaftlichen Anforderungen an, in der berzeugung, da es whrend der kommenden Jahrzehnte eine von den juristischen Normen von mehr Bedeutung fr unser Land sein wird. KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1. Das gegenwrtige Gesetz hat den Zweck der Regulierung des besonderen Eigentums von Artikel 396 des Civil Codes, der Horizontales Eigentum bezeichnet wird. Die Wirkungen dieses Gesetzes betreffen auch jene Teile von einem Gebude, die unabhngig sind oder Ausgang zu einer Gemeinschaftszone oder zur ffentlichen Strae haben. Artikel 2. Dieses Gesetz wird von Anwendung sein: zu) ZU den Gemeinden von Eigentmern, die in Berufung auf Artikel 5 gegrndet wurden. b) ZU den Gemeinden, die die Anforderungen von Artikel 396 des Zivilen Codes eignen und hat den Titel des Horizontalen Eigentums nicht haben. Diese Gemeinden werden regiert werden, in allen Fllen wie das Gesetz der des Eigentums, was private und Gemeinschaftszonen betrifft, sowie auch die Rechte und gegenseitigen Verpflichtungen der Eigentmer. c) ZU den privaten Immobilien Geschften. KAPITEL III Vom rgime des Eigentums fr Bden oder Lokale Artikel 3. Im rgime des Eigentums im Artikel 396 des Zivil Codes korrespondiert dem Besitzer von jedem Haus oder Lokal: zu) Das einzigartige und ausschlieliche Recht des Eigentums auf einen definierten Raum unabhngiger Verwendung, mit den architektonischen Elementen und den Einrichtungen aller Klassen, offenbar oder nicht, das innerhalb der Begrenzungen verstanden wird und dem Eigentmer ausschlielich dienen. b) Die Gemeinsamkeit des Eigentums mit den anderen Besitzern von Husern oder Lokalen, von den brigen Elementen, Sachen und gewhnlichen Diensten. Zu jedem Haus oder Lokal wird eine Teilnahme-Quote mit Beziehung zur Gesamtsumme vom Wert des Eigentums zugeschrieben und auf den hundertsten Teil vom gleichen bezogen. Diese Quote wird als Bauelement dienen, um die Teilnahme in den Lasten und den Nutzen fr Grund der Gemeinde zu bestimmen. Die Verbesserungen oder der Schaden von jedem Haus oder Lokal werden die zugeschrieben Quote nicht ndern, die nur verndert werden werden kann mit einstimmiger Abstimmung. Jeder Eigentmer kann sein Recht frei benutzen, ohne die Elemente zu trennen, die es integrieren, und die bermittlung des Eigentums beeinflut die Verpflichtungen nicht. Artikel 4. Die Handlung derTeilung beendet diese Situation nicht, die dieses Gesetz reguliert. Jeder Eigentmer hat das Recht nur auf einem Haus oder bestimmtem Lokal, der begrenzt ist. Artikel 5. Der Bestandteil-Titel des Eigentums fr Huser oder Lokalen beschreibt, auer des Eigentums im Allgemeinen, jedes von ihnen, dass in korrelativer Zahl bertragen wird. Die Beschreibung des Eigentums wird die Umstnde ausdrcken, die in der hypothekarischen Gesetzgebung und den Diensten und den Einrichtungen gefordert werden. Die von jedem Haus oder Lokal wird seine Vergrerung, Grenzen, ausdrcken, und die wie Garage, Dachboden oder Kellergescho. Im gleichen Titel wird die Teilnahme-Quote, die jedem Haus oder jedem Lokal entspricht, festgesetzt vom einmaligen Eigentmer desGebudes am Anfang des Verkaufes der Huser, durch die Zustimmung aller Eigentmer, durch Auszeichnung oder gerichtlichen Beschlu. Fr diese Festsetzung wird als Basis die ntzliche Oberflche von jedem Haus oder jedem Lokal im Zusammenhang mit der Gesamtoberflche des Eigentums, der innenen oder externen Lage, der Situation und der Verwendung, von den Diensten, die von den Gemeinschaftszonen gemacht werden. Der Titel enthlt Verfassungsregeln und die Ausbung vom Recht und die Regeln, die zur Verwendung oder dem Bestimmungsort vom Gebude, den Husern oder Lokalen, Einrichtungen und Diensten, Aufwendungen, Verwaltung und Regierung, Versicherungen, Erhaltung und Reparaturen, ein ausschlielicher Statuts, der nicht bei drittem schaden wird, wenn es nicht in der Registrierung des Eigentums eingetragen worden ist. Zur Modifikation des Titels werden die gleichen Anforderungen beobachtet wie fr die Verfassung. Artikel 6. Um die Details von der Koexistenz und der geeigneten Verwendung von den Diensten und Gemeinschaftszonen zu regulieren, und in den Begrenzungen des Gesetzes und den Statuten knnen die Eigentmer Normen festsetzen, die obligatorisch sind, whrend sie nicht in der Form modifiziert werden. Artikel 7. 1. der Eigentmer von jedem Haus oder jedem Lokal ist fhig die architektonischen Elemente, Einrichtungen oder Dienste zu modifizieren, wenn die Sicherheit vom Gebude, ihrer allgemeinen Struktur beeintrchtigt, ihrer Konfiguration oder das uere verndert wird, oder die Rechte eines Eigentmers verletzt werden, was der Gemeinde dargestellt werden msste. Im Rest des Eigentums sollte keine nderung ausgefhrt werden und wenn die Notwendigkeit dringender Reparaturen bestehen sollte, diese ohne Aufschub dem Verwalter zu kommunizieren. 2. Dem Eigentmer und dem Bewohner vom Haus oder dem Lokal wird nicht erlaubt Aktivitten, die in den Statuten verboten sind, fr den Eigentum schdlich sind, oder gegen die allgemeinen Abstimmungen verstoen, weil sie ungesunde, schdliche, gefhrliche sind, auszuben. Der Prsident der Gemeinde, besitzt die Initiative dem der die Aktivitten ausfhrt das unmittelbare Aufhren zu verlangen, auch mit gerichtlichen Handlungen, wenn der Tter weitermacht in seinm Verhalten, muss der Prsident, vorausgehende Genehmigung von der Versammlung von Eigentmern, die herbeigerufen wird. Prsentiert die Forderungist der Richter fhig das unmittelbare Aufhren der Aktivitt anzuordnen, sonst das Urteil von Ungehorsam zu geben. Die Forderung wird sich dem Eigentmer in den Weg stellen und, in seinem Fall, gegen den Bewohner von der Unterbringung oder des Lokals. Das Urteil knnte auch auer dem definitiven Aufhren von der verbotenen Aktivitt eine Entschdigung und die Entbehrung des Rechtes der Verwendung von der Unterbringung oder des Lokals fr eine Zeit nicht grsser als drei Jahre, in Funktion von der Ernsthaftigkeit der bertretung und von dem Schaden, der der Gemeinde verursacht wurde. Wenn der Tter nicht der Eigentmer wre, knnte all seine Rechte der Unterbringung oder des Lokals sowie sein unmittelbarer Rauswurf entschieden werden. Artikel 8. Die Huser oder die Lokale knnten geteilt werden, um andere reduziertere und unabhngigere zu bilden. In solchen Fllen wird es erforderlich sein die Zustimmung der affektierten Personen und die Zustimmung von der Versammlung von Eigentmern zu haben um die Fixierung der neuen Teilnahme-Quoten fr die reformierten Huser, mit Einklang zu dem, was im Artikel 5 steht, ohne nderung der brigen Quoten, vorzubereiten. Artikel 9. 1. Die Verpflichtungen jedes Eigentmers: a) die allgemeinen Einrichtungen von der Gemeinde und anderen gewhnlichen Elementen zu respektieren, seien Sie schon von Allgemeinbenutz oder ausschlielicher Verwendung von jedem der Eigentmer, seien Sie oder nicht einschliesslich Haus oder Lokal, immer wenn eine geeignete Verwendung von den gleichen gemacht wird und wenn man in allem Momenten vermeidet, da es beschdigt, oder Schden verursacht werden. b) Eine gute Erhaltung des eigenen Hauses oder Lokals und private Einrichtungen beizubehalten, in Bedingungen, die nicht der Gemeinde oder den anderen Eigentmern schaden und die Schadensersatz ausgleichen, den ihre Nachlssigkeit verursacht hat. c) Kollaboration in den ntigen Reparaturen des Hauses oder Lokals und die Erlaubnis von unentbehrlichen Knechtschaften fr die Schaffung von Diensten von ausgemachtem allgemeinem Interesse ,das auf den Artikel 17 beruht. d) den Eingang in Haus oder Lokal zu erlauben wegen den drei vorausgehenden Punkten. e) Beizutragen in Hinsicht der Teilnahme-Quote zu den allgemeinen Kosten fr die geeignete Aufrechterhaltung von dem Eigentum, seinen Diensten, Lasten und Verantwortungen, die nicht ndividualisiert werden knnen. Die Kredite fr die Gemeinde von der Verpflichtung vom Beitragen der Aufrechterhaltung haben Prioritt fr die Jahresrente in Kurs und das vorausgehende natrliche Jahr,vom Artikel 1923 des Zivile Codes, und sie gehen voraus, zu jenen, die in den Teilen 3., 4. und 5. dieses Gebotes, aufgezhlt werden, aber der Platz fr das Gehalt der Arbeiter bleibt der Erste. Der Kufer von einer Unterbringung oder einem Lokal in rgime Horizontalem Eigentums, sogar mit Titel, der in der Registrierung des Eigentums eingetragen wird, tragen Verantwortung mit dem eigenen erworben Eigentum von den Schulden mit der Gemeinde von Eigentmern fr die vorausgehende Jahresrente auf das der Kauf zurckfhrbar ist. Das Haus oder das Lokal kann von dieser Verpflichtung betroffen werden. Fr irgendeinen Titel der Unterbringung oder des Lokals werden die Verusserer auszudrcken, dass es frei von Schulden ist oder anzugeben wieviel sie schulden, es muss auch ein Dokument, dass dies besttigt vorgewiesen werden, sonst kann das Eigentum nicht weitergegeben werden, auer wenn ausdrcklich von dieser Verpflichtung fr den Kufer geloschen worden ist. Diese Bescheinigung wird im maximal sieben natrlichen Tagen von Sekretr mit dem Gutenachten vom Prsidenten gegeben, die verantwortlich f die Genauigkeit der Fakten und vom Schaden, der durch den Aufschub verursacht wird. f) Beizutragen, mit Anordnung zu jeweiligen Teilnahme-Quote, zur Dotierung des Reserve-Fons, da in der Gemeinde von Eigentmern existieren wird fr die Erhaltung und Reparatur. Der Reserve-Fon, wessen Besitz der Gemeinde entspricht, wird mit einer Quantitt ausgestattet sein, die kleiner ist als fnf Prozent seines letzten gewhnlichen Budgets. Die Gemeinde wird fhig sein, einen Versicherungsvertrag abzuschliessen, der den Schaden deckt, der im Eigentum verursacht werden kann, oder einen Erhaltungsvertrag fr das Eigentum und seinen allgemeinen Einrichtungen. g) die Verwendung des Eigentums beobachten und die Beziehungen mit den anderen regulieren und vor bertretungen und verursachten Schaden zu handeln. h) Dem Sekretr zu kommunizieren die Heimat in Spanien fr den Fall von Zitaten und Benachrichtigungen aller Natur, die mit der Gemeinde zu tun haben. In Defekt dieser Kommunikation wird man fr die Benachrichtigungen die Adresse des Hauses oder Lokals nehmen, das zur Gemeinde gehrt, die juristisch vollkommene Bewirkung hat es dem Bewohner persnlich die Benachrichtung zu bergeben. Wenn ein Zitat oder eine Benachrichtigung zum Eigentmer unmglich war, wird diese an der Ankndigungstafel der Gemeinde ausgefhrt, in sichtbarer Stelle , mit Datum und den Grnden unterschrieben durch den Sekretr der Gemeinde mit dem Gutachten des Prsidenten. Die Benachrichtigung auf diesen Weg hat volle juristische Wirkung im Begriff von drei natrlichen Tagen . i)Den Sekretr zu kommunizieren die nderung vom Besitz der Unterbringung oder dem Lokal. Wer dieser Verpflichtung nidcht nachgeht ist verantwortlich fr die Schulden mit der Gemeinde. Das im vorausgehenden Absatz wird nicht von Anwendung sein, wenn eine von den Behrden der Regierung, die auf den Artikel 13 beruhen, Wissen von der nderung von Besitz der Unterbringung oder dem Lokal haben. 2. fr die Anwendung von den Regeln des vorausgehenden Teiles werden die Kosten allgemein sein, die nicht zurckfhrbar auf ein oder mehrere Huser oder Lokale sind, ohne das die nicht Verwendung eines Dienstes befreit von der Ausfhrung der korrespondierenden Verpflichtung werden kann, in bezug auf den Artikel 11.2 dieses Gesetzes. Artikel 10. 1. es wird Verpflichtung der Gemeinde sein die Realisierung der notwendigen Arbeiten fr die geeignete Aufrechterhaltung und die Erhaltung des Eigentums um die Dienste und die strukturellen Zustnde, Bewohnbarkeit und Sicherheit hat. 2. die Eigentmer, die sich dieser Ausfhrung gegenberstellen oder diese verschieben, werden individuell fr die Strafen aufkommen mssen, die ihnen durch die Verwaltung aufgezwungen werden knnen. 3. im Falle von Diskrepanz wegen der Natur der Arbeiten wird das die Versammlung von Eigentmern lsen. Sie werden auch fhig sein, um technisches Urteil zu bitten. 4. zur Zahlung der Realisierung der Erhaltung steht das Haus oder das Lokal unter den gleichen Bedingungen und den Zustnden wie die im Artikel 9 fr die allgemeinen Aufwendungen. Artikel 11. 1. kein Eigentmer wird fhig sein, neue Einrichtungen, Dienste oder Verbesserungen zu fordern, die nicht erfordert werden. 2., wenn die Installation-Quote die Menge von drei gewhnlichen Quoten bersteigen kann der Dissident nicht gezwungen werden seine Quote zu modifizieren, auch nicht auf die Verbesserung oder dem Vorteil zu verzichten. Wenn die andersdenkenden teilnehmen mchten mit ihren Quoten in den Realisierung werden die Zahlungen aktualisiert mit dem korrespondierenden gesetzlichen Zinsen. 3. die Innovationen, die irgendein Teil des Gebudes fr die Verwendung unbrauchbar fr einen Eigentmer machen, erfordert die ausdrckliche Zustimmung von diesem. 4. Die Zahlung von Verbesserungen werden von dem Eigentmer sein, der im Moment der Realisierung den Besitz hat. Artikel 12. Die Konstruktion von neuen Stockwerken und irgendeiner anderen nderung von der Struktur oder der Fabrik des Gebudes oder von den gewhnlichen Sachen beeinflussen den Bestandteil-Titel, und sollten sich dem rgime fr die Modifikationen unterwerfen. Die Zustimmung, die adoptiert wird, wird die Natur der Modifikation bestimmen, die nderungen, die Variation von Quoten. Artikel 13. 1. die Posten der Gemeinde sind die folgenden: zu) Die Versammlung von Eigentmern. b) Der Prsident und der Vizeprsident. c) Der Sekretr. d) Der Verwalter. In den Statuten, oder mit Mehrheit-Zustimmung von der Versammlung von Eigentmern werden sie fhig sein, andere Posten der Gemeinde zu haben. 2. der Prsident wird genannt werden, unter den Eigentmern, mittels Wahl, oder, untergeordnet, mittels abwechselnder nderung oder durch Verlosung. Der Posten wird obligatorisch sein, obwohl die gekennzeichnete Eigentmer fhig ist, um seine Ablsung beim Richter im folgenden Monat nach seinem Zugang zur Position zu bitten, und die Grnde zu geben, die er dafr hat. Der Richter durch das Verfahren, das auf den Artikel 17.3 beruht die Sache lsen und wird im gleichen Beschlu den Eigentmer kennzeichnen, der austauschen mute, bis ein neuer Prsident in einer neuen Wahl bestimmt wird. Man kann auch zum Richter zu gehen, wenn aus irgendeiner Ursache, es fr die Versammlung unmglich ist, einen Prsidenten der Gemeinde zu kennzeichnen. 3. der Prsident wird die Gemeinde legal reprsentieren, im Gericht und auerhalb. 4. die Existenz von Vizeprsidenten wird zur Teilung der Arbeit sein. Die Wahl wird mit dem gleichen Verfahren ausgefhrt. Es korrespondiert dem Vizeprsidenten, oder den Vizeprsidenten den Prsidenten in den Fllen von Abwesenheit oder Unmglichkeit diesen zu vertreten, sowie es in der Ausbung der Funktionen deren Bedingungen in der Versammlung von Eigentmern bestimmt werden. 5. die Funktionen des Sekretrs und vom Verwalter werden vom Prsidenten der Gemeinde ausgebt werden, auer wenn die Statuten, oder die Versammlung von Eigentmern anders abstimmung. 6. die Positionen des Sekretrs und Verwalters knnen in einer selben Person beinhaltet sein oder unabhngig genannt werden. Die Position des Verwalters und, den von Sekretr-Verwalter kann von irgendeinem Eigentmer ausgebt werden, sowie fr Leute mit gengend professionellen Qualifikation oder Firmen und anderen juristischen Gruppen. 7. auer wenn die Statuten der Gemeinde das Gegenteil vorbereiten, wird die Frist von den Posten der Regierung fr ein Jahr erteilt werden. Jene, die gekennzeichnet werden knnen von ihren Positionen vor der Beendung des Amtes mit der Zustimmung von der Versammlung von Eigentmern entfernt werden, der in auerordentlicher Sitzung herbeigerufen wird. 8. wenn die Anzahl von Eigentmern von Unterbringungen oder Lokalen in einem Gebude nicht mehr als vier sind, knnen sie zum rgime der Verwaltung vom Artikel 398 des Zivil Codes gehen, wenn es ausdrcklich die Statuten begrnden. Artikel 14. Es entspricht der Versammlung von Eigentmern: zu) Leute zu nennen, die die Positionen ben, und Reklamationen gegen die Auffhrung von jenen zu formulieren. b) den Plan von Kosten und voraussehbaren Einnahmen und den korrespondierenden Rechnungen zu genehmigen. c) die Budgets und die Ausfhrung von allen Reparaturarbeiten des Eigentums zu genehmigen, gewhnlich oder auerordentlich, und von den dringenden Manahmen informiert zu werden, die vom Verwalter in Gleichfrmigkeit mit dem, das im Artikel 20 c) steht vorgenommen werden. d) Genehmigung der Statuten oder deren reformierung und die inneren Normen zu bestimmen. e) zu wissen und in den anderen Sachen allgemeinen Interesses fr die Gemeinde zu entscheiden, zum Vereinbaren der notwendigen oder zweckmigen Manahmen fr den besten gemeinschaftlichen Dienst. Artikel 15. 1. die Anwesenheit zur Versammlung von Eigentmern wird persnlich sein oder durch gesetzliche oder freiwillige Reprsentation, es gengt ein Schreiben unterschrieben vom Eigentmer. Wenn irgendein Haus oder ein Lokal zu mehreren Eigentmern gehrt, werden sie einen Vertreter nennen um in den Versammlungen abzustimmen. Wenn das Haus oder das Lokal in Niebrauch sind wird der Eigentmer abstimmen mit der speziellen Volmacht vom Nutznieer ,wenn es die Regel des Artikels 17 oder um auerordentlichen Arbeiten und Verbesserungen geht. 2. die Eigentmer, der nicht den Zahlungen aller Schulden mit der Gemeinde im Moment der Versammlung nachgegangen sind knnen mit ihren berlegungen teilnehmen, obwohl sie keine Wahlrecht haben. Die Aufzeichnungen der Versammlung werden die privaten Eigentmer mit Wahl-Recht, und Teilnahme-Quote in der Gemeinde widerspiegeln. Diese Quoten werden nicht in Betracht gezogen um das Mehrheitrecht zu erhalten. Artikel 16. 1. die Versammlung von Eigentmern wird sich einmal im Jahr wenigstens treffen, um die Budgets und die Rechnungen zu genehmigen und in den anderen Gelegenheiten, die der Prsident zweckmssig betrachtet, oder wenn darum der vierte Teil der Eigentmer bittet, oder eine Anzahl von diesen, die die 25 % der Teilnahme-Quoten darstellen. 2. die Einberufung der Versammlungen wird vom Prsidenten gemacht und, in seinem Defekt, die Frderer der Versammlung, die Ort, Tag und Stunde angeben oder, in seinem Fall, in zweiter Einberufung. Die Einberufung wird eine Beziehung der Eigentmer enthalten, die nicht die Zahlungen der Schulden der Gemeinde beglichen haben und warnt vor dem Verbot der Wahl falls die Mutmaungen vorhergesehen im Artikel 15.2 gegeben sind. Jeder Eigentmer kann der Versammlung vorschlagen, dass Eigentmer-Studien oder irgendeinem Thema von Interesse fr die Gemeinde angesprochen wird; es muss geschrieben zum Prsidenten geschickt werden, der es in der Tagesordnung die folgt einschlieen wird.. Wenn zur Versammlung in der ersten Einberufung nicht die meisten von den Eigentmern, erscheinen, die die meisten der Teilnahme-Quoten reprsentieren, kommt es zu einer zweiten Einberufung vom gleichen weitergehen, dieses Mal ohne Quorum. Die Versammlung wird in dem Ort, Tag und Stunde getroffen der ersten, die zweite Einberufung kann am gleichen Tag erfolgen, sobald eine Halbe Stunde von der ersten vergangen ist. In ihrem Defekt wird sie wieder einberufen, den Anforderungen nach in diesen Artikel in den acht drauffolgenden Tagen was mit einem Minimum von drei Tagen angesagt werden muss. 3. die Eiberufung fr die jhrliche gewhnliche Versammlung wird wenigstens mit sechs Tagen angekndigt, und fr die auerordentlichen mit der Zeit die mglich ist, damit es zum Wissen von allen Interessierten gelangt. Die Versammlung kann stattfinden auch ohne die Einberufung des Prsidenten immer wenn es die Gesamtheit der Eigentmer sind und es so entscheiden. Artikel 17. Die Abstimmungen von der Versammlung von Eigentmern haben folgende Normen: 1. Die Einstimmigkeit wird nur erforderlich fr die Abstimmungen, die auf die Modifikation der Regeln des Bestandteils des Titels des Horizontalen Eigentums deuten, oder den Statuten der Gemeinde. Die Einsetzung oder Nicht-Einsetzung von den Fahrstuhl-Diensten, Pfrtnerloge, Rezeption, berwachung oder anderen Diensten gewhnlich von allgemeinem Interesse, sogar, wenn sie die Modifikation des Bestandteil-Titels oder von den Statuten sind, wird es die Wahl von den drei fnften Teilen der Eigentmer erfordern denn so stellen sie die drei fnften Teile der Teilnahme-Quoten dar. Die Pacht gewhnlicher Elemente die keine bestimmte Verwendung im Eigentum hat, wird auch die Wahl von den drei fnften Teilen der Eigentmer erfordern, dann stellen sie die drei fnften Teile der Teilnahme-Quoten dar, sowie die direkte Zustimmung des affektierten Eigentmers, wenn es den gbe. Die Realisierung von Arbeiten oder die Einsetzung von neuen Diensten, die den Zweck die Aufhebung architektonischer Hindernisse haben, die den Zugang oder die Beweglichkeit Leute mit Krperbehinderungen hindern, wenn sie die Modifikation des Bestandteil-Titels andeuten, oder von den Statuten wird es die Wahl von den meisten der Eigentmer erfordern, dann stellen sie das meisten von den Teilnahme-Quoten dar. Die abwesenden Eigentmer knnen nach den Artikel 9 ihre Diskrepanz als Kommunikation fr den Sekretr im Begriff von dreiig natrlichen Tagen zeigen. Diese Abstimmungen sind obligatorisch fr alle Eigentmer. 2 ber die Installation der gemeinschaftlichen Infrastrukturen fr den Zugang zu den Telekommunikation-Diensten, die durch die Regel 1/1998, vom 27. Februar, reguliert werden, oder die Adaptation, sowie die Installation gemeinschaftlicher oder privater Systeme von solarer Energie, oder von den notwendigen Infrastrukturen neuer kollektiver Energie abzustimmen, muss nach der Bitte irgendeines Eigentmers, von einem Drittel von den Mitgliedern von der Gemeinde, akzeptiert werden, dann ist ein Drittel der Teilnahme-Quoten reprsentiert. Die Gemeinde wird nicht fhig sein, den Preis von der Installation oder der Adaptation dieser Infrastrukturen auf jene Eigentmer zu tragen, die nicht dieser Entscheidung zustimmten. Trotzdem, wenn mit Posterioritt Zugang zu den Diensten von Telekommunikationen oder den Adaptationen, die ausgefhrt wurden, haben mchten, mssen sie die Beitrge zahlen, die ihnen zustehen plus den Zinsen. Ohne vom vorherigen etwas abzuziehen, ist die neue Infrastruktur ein Gemeinschaftselement. 3 fr die anderen Abstimmungen gengt es, wenn die meisten der Eigentmer whlen, dann, stellen Sie die Mehrheit von den Teilnahme-Quoten dar. In zweiter Einberufung werden die gltigen Zustimmungen die sein, die von den meisten adoptiert wurden, aber es muss dann auch, mehr als die Hlfte der Quoten die teilnehmen reprsentiert sein. Wenn das nicht mglich wre, msste ein gerichtliches Verfahren im drauffolgenden Monat erforderlich sein, und der Richter msste in zwanzig Tagen das Problem lsen. Artikel 18. 1. die Abstimmungen von der Versammlung von Eigentmern werden widerlegbar vor den Gerichten sein, nach der Gesetzgebung, in den folgenden Fllen: a), Wenn sie entgegen dem Gesetz sind, oder den Statuten von der Gemeinde von Eigentmern. b), Wenn sie gegen die Interessen der eigenen Gemeinde gehen und den Nutzen von einem oder mehreren Eigentmern suchen. c), Wenn sie einen ernsten Schaden fr irgendeinen Eigentmer annehmen. 2. Man kann Einspruch gegen Abstimmungen heben und zwar die Eigentmer die in der Versammlung nicht gewhlt haben, die Abwesenden und diejenigen, denen unrechterweise nicht erlaubt worde zu whlen. Um die Abstimmungen der Versammlung der Eigentmer zu widerlegen ist es notwendig alle Zahlungen mit der Gemeinde in Ornung zu haben. Diese Regel wird nicht von Anwendung sein fr den Einspruch der Abstimmungen in der nderung der Teilnahme-Quoten nach den Artikel 9. 3. die Handlung wird nach drei Monaten ablaufen, nach der Abmachung in der Versammlung von Eigentmern, auer wenn es Taten entgegen dem Gesetz sind, oder den Statuten, in dem Fall, luft die Handlung nach einem Jahr ab. Fr die Eigentmer die abwesend waren luft das Verfahren nach der Kommunikations desselben, nach Artikel 9. 4. der Einspruch von den Abstimmungen der Versammlung wird seine Ausfhrung nicht aufhngen, auer wenn der Richter diesen Weg geht. Artikel 19. 1. die Abstimmungen von der Versammlung von Eigentmern werden in einem Aufzeichnungsbuch aufgenommen, das vom Inspektor des Eigentums geprft wird. 2. die Aufzeichnungen von jeder Versammlung von Eigentmern muss wenigstens folgende Umstnde ausdrcken: a) Das Datum und den Ort wo das Treffen stattfindet. b) Der Urheber der Einberufung oder die Eigentmer die das gefrdert haben. c) Ihr gewhnlicher oder auerordentlicher Charakter und der Hinweis auf die erste oder zweite Einberufung. d) die Listung aller Gegewrtigen und ihre jeweiligen Stellen, sowie von den reprsentierten Eigentmern, und von ihren Teilnahme-Quoten. e) Die Tagesordnung der Versammlung. f) Die getroffenen Abmachungen, mit Hinweis, falls es wichtig wre, die Namen von den Eigentmern, die fr oder gegen etwas gewhlt haben, sowie von den Teilnahme-Quoten, die sie haben. 3. die Aufzeichnungen im Buch mssen mit den Unterschriften des Prsidenten geschloen werden, und auch vom Sekretrin nach Beendung der Versammlung, oder in den zehn folgenden Tagen. Die Abstimmungen werden in Praxis umgesetzt, auer wenn der Gesetz-etwas anderes vorsieht. Die Aufzeichnungen der Versammlungen werden den Eigentmern bergeben nach dem Verfahren aud den Artikel 9 beruht. Die Defekte oder die Fehler der Aufzeichnungen knnen behoben werden, wenn alle vorherigen Daten erscheinen und muss vor der folgenden Versammlung ratifiziert werden. 4. der Sekretr wird die Bcher der Aufzeichnungen von den Versammlungen bewahren. Und alle Dokumente whrend einer Frist von 5 Jahren erhalten. Artikel 20. Es betrifft den Verwalter: a) sich um die gute Fhrung des Hauses kmmern, seine Einrichtungen und Dienste und aus diesen Grnden die notwendigen Bearbeitungen bei den Gerichten zu machen. b) Vorzeitig den Kostenplan vorlegen die Vorschlge um ihn in Gang zu setzen gutzuheissen. c) zur Erhaltung des Hauses beitragen, wichtige Reparaturmanahmen durchnehmen, die dringend sind und den Prsidenten davon informieren oder sonst die Eigentmer. d) die Abstimmungen durchfhren, die Zahlungen und Kassierungen machen. e) als Sekretrin der Versammlung zu handeln und Dokumentation der Gemeinde bewahren. f) Alle anderen Zuschreibungen, die von der Versammlung verliehen werden. Artikel 21. 1. die Verpflichtungen von denen die Punkte e) und f) vom Artikel 9 sprechen werden von den Eigentmern eingehalten in der Form, die die Versammlung bestimmt. Ansonsten kann der Prsident oder der Verwalter, wenn es so vereinbart wurde, es rechtlich durch ein Verfahren zu fordern, da es auf diesen Artikel beruht. 2. die Verwendung dieses Verfahrens wrde die Zulassung durch Abstimmung in einer Versammlung erfordern mit der Gutheissung des Prsidenten, und die Eigentmer mssen nach Artikel 9 benachrichtigt worden sein. 3. der Richter darf nur fr den Ort des Eigentums zustndig und es ist nicht obligatorisch einen Anwalt oder Prokuristen zu ernennen, ohne Punkt 10 dieses Artikels zu beintrchtigen. 4. der Proze beginnt mit einer Anzeige, mit der Beilage von der Nr. 2 dieses Artikels spricht. Es knnen beide Eigentmer angezeigt werden, der jetzige und der vorherige, aber auf jeden Fall der, der im Registerbuch steht. 5. Wenn die Anzeige vorliegt, fordert der Richter wird den Beklagten auf innerhalb von zwanzig Tagenden Klger vor dem Gericht zu zahlen, es sei den er gibt die Grnde an warum er glaubt nicht bezahlen zu mssen. Die Anforderung wird in der Heimat in Spanien gemacht auf Hinweis des Angelakten, falls er nicht erscheint und auch nicht zahlt wird wird nach Punkt 6 folgendes unternommen. 6. wenn der Beklagte nicht vor dem Gericht erscheint oder zur Forderung zu zahlen widerstebig zeigt, wird der Richter wird das Urteil erteilen die schuldende Betrge plus die Zinsen und alle anderen extra Kosten. Nachdem das Urteil gefllt haben die Schulden einen Zinssatz von 2 Punkten. 7. wenn der Angeklagte die Zahlung begleicht, bekommt er alle Dokument zurck und der Prozess beendet, trotzdem wird er die Kosten tragen mssen, die in Punkt 10 dieses Artikels sind. 8. wenn der Angeklagte die Zahlung ablehnt, in allem oder teilweise wird der Richter deren Gter beschlagnahmen um die Schulden, Zinsen und Kosten zu begleichen und der Prozess wird mndlichen fortgehen. Der Angeklagte kann die Beschlagnahme aufheben indem er eine Bankbrgschaft ber diese Summe erteilt. 9., wenn der Angeklagte in der vorgeschrieben Frist erscheint und er sich nur teilweise der Zahlung Widerstand macht, wird nur der Rest, der fehlt beschlagnahmt. 10. die Kosten sind fr denjenigen, der verliert. Es Knnen auch beide Seiten die Kosten zur Hlfte tragen, wenn dazu verurteilt werden. Die Verurteilung der Kosten ist das Honorar des Anwaltes und Prokuristen. 11. Nach der Anzeige knnen sich die Quoten weiterhin anhufen, aber das kann hinterher beim Urteil alles zusammengerechnet werden. 12. Die Berufung in diesem Verfahren ist nicht mglich, ausser der Beklagte hat seine Schulden schon bezahlt. Artikel 22. 1. die Gemeinde von Eigentmern wird fr ihre Schulden vor drittem mit allen Fonds und den Krediten stehen. Der Klger kann jeden einzelnen Eigentmer in dem Teil seiner Quote anzeigen. 2. Jeder Eigentmer kann sich der Anklage widerlegen, wenn er alle Zahlungen der Gemeinde bezahlt hat. Wenn der Angeklagte den Anforderung nachgeht, wird er auch seinen Teil an den Kosten tragen mssen. Artikel 23. Das rgime Horizontalem Eigentums beendet: 1. Wegen der Zerstrung des Gebudes, auer es ist etwas anderes ausgemacht. Als Zerstrung wird betrachtet, wenn der Preis der Rekonstruktion 50% des Wertes des Eigentums ist, auer wenn der berschu dieses Preises von einer Versicherung gedeckt wird. 2. Wegen nderung des Eigentums oder gewhnlicher Form des Eigentums. KAPITEL III Vom rgime der privaten Immobilien Artikel 24. 1. die besonderen Eigenschaften des Eigentumsregime, die auf den Artikel 396 des Zivil Codes beruhen, sind anwendbar fr folgende private Immobilien, die folgende Anforderungen besttigen,: a) Aus zwei oder mehr Konstruktionen oder unabhngigen Parzellen zu bestehen, wessen Zweck die Unterbringung oder Lokale sind. b) die Halter dieser Eigentemer nehmen teil mit eigenem Recht. 2. die privaten Immobilien knnen: a)sich in einer einzigen Gemeinde von Eigentmern begeben, was in Absatz-2 des Artikels 5. Steht. b) sich in einer Gruppierung von den Gemeinden Eigentmer begeben, das erfordert dass die Prsidenten aller Gemeinden oder der Eigen des gesamten Komplexes die Grndung derselben presntiert.(Beschreibung des Komplexes, Einrichtungen, Dienste und Quoten). Der Titel und die Statuten der Gemeinde werden im Eigentumsregister registriert. 3. die Gruppierung von Gemeinden genie die gleiche Situation wie eine Gemeinde von Eigentmern ausser folgender Spezialsituationen: a) Die Versammlung von Eigentmern wird zusammengesetzt sein, auer Abstimmung dagegen, aus den Prsidenten der Gemeinden, die die Eigentmern aller Gemeinden reprsentieren. b) Die Abstimmungen fr die das Gesetz qualifizierte Mehrheiten erfordert, erfordert die Mehrheit jeder der einzelnen Gemeinden die die Gruppierung integrieren. c). Die Regierung der Gemeinden bezieht sich nur auf Immobilienelemente, Strassen, Einrichtungen und gewhnlichen Diensten . 4. zu den privaten Immobielen-Komplexen, die keine dieser juristischen Weisen adoptieren, die im Teil 2 stehen, mssen die gleichen Regeln dieses Gesetzes befolgen. Zustzliche Ordnung. 1. ohne Beintrchtigung des Vorhergehenden regulierte die Verfassung des Reserve-Fonds im Artikel 9.1 f) folgendes: a) Der Reserve Fond wird im Moment gebildet in dem die Versammlung von Eigentmern das gewhnliche Budget von der Gemeinde genehmigt , das ein Jahr Frist hat. b) Im Moment ihrer Verfassung wird der Boden mit ausgestattet werden ein nicht niedriger Quantitt um die 2,5 fr 100 vom gewhnlichen Budget der Gemeinde. Zu so eine Wirkung werden die Eigentmer die notwendigen Beitrge vorher in Funktion ihrer jeweiligen Teilnahme-Quote machen. c), Als werdend des gewhnlichen Budgets genehmigt, das zu korrespondiert, das sofort sptere jhrliche Ausbung zu, da in, da der Bedenken-Boden, die Dotierung vom gleichen wird gebildet, es wird die Minimum-Quantitt erreichen, die den Artikel 9 beruhigt wird. 2. die Dotierung des Reserve-Fonds darf nicht niedriger sein als 2,5% des Budgets der Gemeinde. Die Eigentmer mssen da die Beitrge bettigen. Der Fond ist fr die Erhaltung, Reparatur des Eigentums. Am Anfang des folgenden Budgets werden die notwendigen Beitrge gemacht , um die ausgegebenen Betrge zurckzugeben.. Einmalige zustzliche Stimmung. 1 der Artikel 396 vom c.c., es wird unter den folgenden Bedingungen bearbeitet werden: Die verschiedenen Huser oder Lokale von einem Gebude oder deren unabhngige Verwendung, da es einen Ausgang zu gemeinschaftlichen Zonen (Boden, Zementierung, Decken, Struktur,Trgemauern, Fassaden, Terrasssen, blakone, Fenster, , Eingang, Treppen, Flure, Hfe, FahrsThle,, Wasser- StromZhler, Heizung, KLimaanlage, automatischer Trffner, Kollektizantennen usw.) oder zur ffentlichen Strae gibt, knnen eine Form getrennter Eigenschaft haben aber mit Nutzungsrecht. . 2 ohne Beeintrchtigung desvorausgehenden Teils, die Modifikationen im Zivil Code und im Hypothekarischen Gesetz fr die Artikel 1 und 2 des Gesetzes 49/1960, vom 21. Juli, ber Horizontales Eigentum bleibt weiterhin gltig. Einmalige vorbergehende Ordnung. Die Normen, die im Artikel 21 des Gesetzes enthalten sind, mssen dem neuen Schreiben zufolge werden fr die jetzigen gerichtlichen Prozessen nicht anwendbar sein, sie mssen nach der vorher wirksamen Gesetzgebung fortgesetzt werden. Letzte Ordnung. 1. Es werden alle Ordnungen aufgehoben, die sich dem gegenwrtigen Gesetz widerlegen. Es bleiben ohne Wirkung, die Statuten von den Gemeinden von Eigentmern, die mit diesem Gesetz unvereinbar sind. 2. die Statuten von den Gemeinden von Eigentmern werden sich im Laufe eines Jahres ans neue Gesetz anpassen. Grupo APYSUR Pgina  PGINA 1 de  NMPGINAS 15  [u crpxK'Z')))<9<Y?i?BB D0DNNR-RVV]]Tjdjoo0v@vyy#/Rcڍ '(012378DEGHIJ jUmH 0JCJmH0JCJj0JCJUCJ5CJ>*5>*OJQJCJOJQJ9;CJ8mH M\]uz |  ^cr$\]uz |  ^cr^_^#kpIm sx.!}!!!";$V%F'K'Z'')))B)C)**++,,---j/1Z3[34455:677989b^_^#kpIm sx$.!}!!!";$V%F'K'Z'')))B)C)**++,,--$$--j/1Z3[34455:67798999::$<)<9<'==>T?Y?i??@$$8999::$<)<9<'==>T?Y?i??@oABBBBD D0DcDDDDDvEGfHH@>Ttulo 2 $$@&5CJOJQJ@@@Ttulo 3 $$@&5>*CJOJQJFA@FFuente de prrafo predeter.6>@6Ttulo$5>*CJOJQJ4@4 Encabezado  8!: @: Pie de pgina  8!0)@!0Nmero de pginaN JNN^-@pO=dulsNOQRSUVWYZ[\89t1NPTX]!@  @ 0(  B S  ?(  NB  S DjJ5"[u/19:?@FGMORSTV[]hilmt#(+,78;<GHKLWX[_bcnors   "&(*+01459;?@DFKLNOUVYZefijvw #$'(+,4589DEOPTVYZ^_bcopwx|} &(24=>ABST`befijwx{| %&-.79<=@AJKNOZ[efnosuy{~ %&0179BCPU^`lmz{~#%/0349:CDGHQR_`ijmnqryz}~  !"%&/145:;?@DFOP[\^_ceijpqtu      ! - 2 8 < D E P Q V X [ \ f g p q v }      & ' 4 5 7 < ? @ K M P T [ \ _ ` i j t u y z }     % & ) . 3 4 7 8 C H R T ] ^ a b i x }          # $ 5 6 : ; > ? 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